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Mikrokredit

Dienstag 16. März 2010 von admin

Die Europäische Union vergibt ab Juni 2010 Mikrokredite an Existenzgründer und Kleinunternehmen. Beschlossen wurde diese Maßnahme durch die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten in Brüssel. Ab Juni 2010 können Unternehmen Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro beantragen.

Als Voraussetzung gilt, dass der Darlehensnehmer nicht mehr als zehn Beschäftigte hat und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz erzielt oder zuvor gar nicht gearbeitet hat. Für diese Massnahme stellt die EU aus ihrem Haushalt 100 Mio. Euro bereit, sie sollen in einen neuen Mikrokredit-Fonds fliessen.  Laut Europäischer Kommission könnten damit 99% aller Neugründungen in Europa einen Mikrokredit beantragen.

EU-Sozialkommissar Andor bezeichnete das Programm als Beitrag zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskrise. Durch deren Auswirkungen wird vielen der Zugang zu Krediten, die für einen Start in die Selbständigkeit notwendig sind, versperrt. Mit einem Mikrokredit will die EU in den kommenden Jahren rund 45000 Arbeitslosen unter die Arme greifen, die so den Sprung in die Selbständigkeit schaffen.

Ziel ist in erster Linie die Senkung der Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten. Laut Andor werde das Geld ab Juni bereitstehen, beantragt werden kann ein Mikrokredit ab sofort bei Banken oder Sparkassen, die ihn an die EU weiterreichen.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 16. März 2010 um 14:29 und abgelegt unter Kredit-News. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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