Kreditnebenkosten
Mittwoch 24. März 2010 von admin
Als Kreditnebenkosten werden Kosten bezeichnet, welche zur eigentlichen Nettokreditsumme dazu addiert werden und somit nicht bereits mit der Tilgung und dem Zins abgedeckt sind. Die Bank verlangt bei der Kreditbeantragung Bearbeitungsgebühren, meist in Höhe zwischen 1 und 3% der Kreditsumme. Weitere Kreditnebenkosten stellen die Führung eines Kreditkontos sowie eine möglicherweise entstehende Bereitstellungsprovision dar. Meist wird im Zusammenhang mit dem Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die den Kreditnehmer absichert, falls er seine Raten auf Grund von Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Krankheit nicht mehr bezahlen kann. Diese Versicherung schützt den Kreditnehmer und seine Angehörigen auch bei Tod.
Deshalb sollten Kreditsuchende bei Angeboten von Banken und Sparkassen immer den Nominalzins und den Effektivzins beachten. Sind die Kreditnebenkosten noch nicht in den ausgewiesenen Kreditzins eingerechnet, spricht man vom sog. Nominalzins. Erst der für den Kreditnehmer wichtigere Effektivzins berücksichtig alle anfallenden Kosten und deckt somit alle evtl. zu berücksichtigenden Nebenkosten ab. Die endgültige Kreditsumme, welche auf die vereinbarten Raten aufgeteilt wird, setzt sich somit abschließend aus der Nettokreditsumme, den Kreditzinsen und den Kreditnebenkosten zusammen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 24. März 2010 um 09:24 und abgelegt unter Kredit-Lexikon. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.