Anschlussfinanzierung
Dienstag 27. April 2010 von admin
Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung schließt der Käufer mit seiner jeweiligen Bank einen Hypothekenvertrag ab, der in der Regel mit einer bestimmten Laufzeit verbunden ist. Die Dauer der Finanzierung liegt zumeist unter der errechneten Gesamtlaufzeit für die Finanzierung - meist sind es 10 Jahre. Kurz vor Ende der Laufzeit (ca. 6 Monate) bekommt der Kunde dann ein Angebot von seiner Bank zugeschickt, in dem er mit der Bank über neue Konditionen seiner Finanzierung (Zinshöhe, Zinsbindung, Sondertilgung, etc.) sprechen kann.
Sobald das Angebot vorliegt, sollte der Kunde jedoch nicht voreilig eine Anschlussfinanzierung unterschreiben, sondern sich bei weiteren Kreditinstituten Informationen über Hypothekendarlehen beschaffen. Wie bei der Erstfinanzierung sollte der Kreditnehmer auch bei der Anschlussfinanzierung die Konditionen der kreditgebenden Banken genau vergleichen.
Die meisten Banken bieten ihren Bestandskunden der Einfachheit halber die gleichen Konditionen an wie beim Abschluss der Erstfinanzierung. Da die Anschlussfinanzierung für die Bank mit deutlich weniger Aufwand und Arbeit verbunden ist, sollte sie mindestens 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte unter der Erstfinanzierung liegen. Der Vorteil einer Anschlussfinanzierung ist zudem, dass nach einer bestimmten Zeit der Kreditnehmer mit seiner Bank auch über Veränderungen in den Modalitäten der Finanzierung sprechen kann. Denn sicherlich haben sich im Laufe der ersten Jahre der Finanzierung auch die persönlichen Verhältnisse des Kunden verändert (z. B. Familienvergrößerung), denen nun in der zweiten Finanzierungsrunde Rechnung getragen werden kann.
Auch sollte mit der Bank darüber verhandelt werden, ob eventuelle Risikozuschläge wegfallen können. Diese werden manchmal in die Finanzierung eingearbeitet, wenn der Kreditnehmer die Verträge mit geringem oder gar keinem Eigenkapital abgeschlossen hat. Durch die in den ersten Jahren geleisteten Tilgungen entfällt das Risiko für die Bank, sodass dieser Zuschlag nicht gerechtfertigt ist.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 27. April 2010 um 08:09 und abgelegt unter Kredit-Lexikon. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.